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Ehrungen

Welche Ehrungen sind möglich?

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Nachfolgende Ehrungen können durch den Badischen Chorverband und / oder den Deutschen Chorverband unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Kinder und Jugendliche: Ehrung für 10, 15 oder 20 aktive Singejahre

  • Erwachsene Sänger/innen: Ehrung für 25, 40, 50, 60, 65, 70, 75 oder 80 aktive Singejahre

  • Chorleiter: Ehrung für 25, 40 oder 50 Jahre Chorleitertätigkeit

  • Chorleiter im Kinder- und Jugendchor: Ehrung für 10- oder mehrjährige Chorleitertätigkeit

  • Verein: Ehrung für 50-, 75-, 100-, 125-, 150- oder 175-jähriges Bestehen

Anmerkung: Zu den aktiven Singejahren zählen alle Jahre, die ein Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch die Jahre z.B. in einem Schulchor, Kirchenchor oder freien Chor. Die Voraussetzung ist also nicht, dass die gesamten Jahre in einem dem Badischen Chorverband angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend ist jedoch, dass der oder die zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des Badischen Chorverbandes angehört.

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Wie wird eine Ehrung beantragt?

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Ehrungen können online über das BCV-Bestandsportal beantragt werden. Sie können nach erfolgter Anmeldung die Anträge direkt im Portal ausfüllen. Durch "Versenden" der Anträge gelangen diese automatisch zu den zuständigen EhrungssachbearbeiterInnen. Nach einer Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, werden die Ehrungsanträge zur weiteren Bearbeitung an die Geschäftsstelle in Karlsruhe weitergeleitet.
Bitte beantragen Sie die Ehrung rechtzeitig – mindestens sechs Wochen – vor dem Ehrungstermin.

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Welche Sonderehrungen gibt es?

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Vereine können des Weiteren für zwei Sonderehrungen einen Antrag stellen. Für 100-jähriges Bestehen bzw. 150-jähriges Bestehen des Vereins, kann die Zelter-Plakette bzw. die Conradin-Kreutzer-Tafel beantragt werden. Die Anträge müssen an die Geschäftsstelle in Karlsruhe gesendet werden.

Zelter-Plakette:

  • Chöre, die mindestens 100 Jahre bestehen, können die Zelter-Plakette erhalten. Sie müssen in dieser Zeit besondere Verdienste um die Förderung des kulturellen Lebens durch die Pflege der Chormusik und des deutschen Volkslied erworben haben.

  • Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Bund Deutscher Chorverbände in Berlin.

  • Der Verleihungstermin kann ab dem Monat Juni im Jubiläumsjahr eingeplant werden.

  • Antragsfrist: 30. März des Vorjahres der Ehrung

  • Weitere Informationen und Antragsformular:

Conradin-Kreutzer-Tafel:

  • Die Conradin-Kreutzer-Tafel ist eine Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg für Laienmusikensembles des Landes, die 150 Jahre oder älter sind und sich künstlerische, volksbildende und kulturelle Verdienste um die Pflege der Laienmusik erworben haben.

  • Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird jährlich im Rahmen des Landes-Musik-Festivals zusammen mit einer Urkunde an die Vereine übergeben.

  • Eine der Voraussetzungen für die Verleihung der Conradin-Kreutzer-Tafel ist, dass die Vereine die für 100jähriges Bestehen verliehene Zelter-Plakette vorweisen können.

  • Antragsfrist: 15. Oktober des Vorjahres der Ehrung

  • Den Antrag auf Verleihung der Conradin-Kreutzer-Tafel finden Sie hier:

  • Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle: Tel. 0721 - 8642 60-84

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